AUSBILDUNG ZUM GABELSTAPLERFAHRER UND JÄHRLICHE UNTERWEISUNG FÜR FLURFÖRDERZEUGFÜHRER/INNEN

In den meisten Unternehmen sind Flurförderzeuge wie Gabelstapler nicht mehr wegzudenken. Für Mitarbeiter, die einen Gabelstapler bedienen sollen, ist eine nachweisbare Schulung mit abschließender Prüfung vorgeschrieben.

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler,
Gabelstaplerfahrer)


ZIELGRUPPE

Gabelstaplerausbildung:
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten sollen und hierfür die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer benötigen.

Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer:
Mitarbeiter, die eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.

Schulung A: Ausbildung zum/zur Gabelstaplerfahrer/-in
Schulungsinhalte: Systematik des Arbeitsschutzes, Rechtsfolgen, Befugnisse der Berufsgenossenschaften, Führen eines Flurförderfahrzeuges, Gabelstapleraufbau, Transport von Lasten / Lastenverteilung Der praktische Teil beinhaltet Parkurfahrten und Einstapelübungen mit Gitterboxen/Paletten

Zugangsvoraussetzung für Teilnehmer: Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung

Schulungsziel und Abschluss: Erwerb des Gabelstaplerfahrer Ausweis gem. DGUV Grundsatz 308-001 ; die Prüfung bestehend aus theoretischem und praktischem Teil bildet den Abschluss der Ausbildung.

Schulung B: Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/-innen
Schulungsinhalte: Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”; Hintergrund der jährlichen Unterweisung; Nichts verlernt, die Verantwortung; Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit; Hinweise zum sicheren Betrieb, Beachten der Betriebsanleitung und Betriebsanweisung; Verkehrsregeln und Verkehrswege, Unfallanalyse im eigenen Betrieb

Zugangsvoraussetzung für Teilnehmer: Teilnehmer benötigen den Nachweis einer geprüften theoretische und praktische Ausbildung, müssen geistig und körperlich geeignet sein und einen Fahrauftrag des Unternehmens besitzen (Eintrag im Stapler-Ausweis).

Schulungsziel und Abschluss: Auffrischung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse, Prävention Die Unterweisung wird von uns für den Unternehmer schriftlich dokumentiert (Gilt als Nachweis für die Berufsgenossenschaften). Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und eine Bestätigung in der Fahrerlaubnis.

SCHULUNGSDAUER / KOSTEN

Schulungsdauer:

    Schulung A: Ausbildung zum/zur Gabelstaplerfahrer/-in 2 Tage Schulung B: Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/-innen 4 Unterichtsstd.
Schulungstermine und Kosten auf Anfrage

 

Flurförderzeuge Ausbildung

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Buermann: Ingenieurbüro für Anlagenplanung - Bau- und Umwelttechnik

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